Pflegeversicherung: Versicherungspflicht für Versicherte in der privaten Krankenversicherung
Leistungsbeschreibung
In Deutschland muss jeder Einwohner über eine Kranken- und Pflegeversicherung verfügen.
Wenn Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, müssen Sie eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Der Vertrag kann auch bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Das Wahlrecht muss innerhalb von 6 Monaten ausgeübt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Ein privates Krankenversicherungsunternehmen oder ein anderes die Pflegeversicherung betreibendes Versicherungsunternehmen.
Vorraussetzungen
Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung besteht für
- alle privat Krankenversicherten,
- Beamten und ihnen gleichgestellte Personen,
- Heilfürsorgeberechtigte,
- Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahn.
Rechtsgrundlage
§§ 23, 25 und 121 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
Pflegeversicherung: Versicherungspflicht für Versicherte in der privaten Krankenversicherung