Pflegeversicherung: Versicherungspflicht für Versicherte in der privaten Krankenversicherung

Leistungsbeschreibung

In Deutschland muss jeder Einwohner über eine Kranken- und Pflegeversicherung verfügen.

Wenn Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, müssen Sie eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Der Vertrag kann auch bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Das Wahlrecht muss innerhalb von 6 Monaten ausgeübt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Ein privates Krankenversicherungsunternehmen oder ein anderes die Pflegeversicherung betreibendes Versicherungsunternehmen.

Vorraussetzungen

Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung besteht für

  • Ÿ alle privat Krankenversicherten,
  • Ÿ Beamten und ihnen gleichgestellte Personen,
  • Ÿ Heilfürsorgeberechtigte,
  • Ÿ Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahn.

Rechtsgrundlage

§§ 23, 25 und 121 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)



Zuständige Stellen und Formulare