Personalausweis - Adresse ändern
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Leistungsbeschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Vorraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
§ 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 1 Absatz 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Bürgerbüro und Statistik
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
www.hofheim.de
buergerbuero(at)hofheim.de
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
- Abmeldung einer Wohnung
- Änderung der Hauptwohnung
- Anmeldung als Hauptwohnung
- Anmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre
- Antrag auf eine Melderegisterauskunft
- Antrag zur Übermittlungssperre - Online
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Einverständniserklärung für einen Reisepass oder Personalausweis minderjähriger Personen
- Führungszeugnis beantragen
- Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Reisepass Änderung wegen Adressänderung
- Wohnungsgeberbestätigung