Meldebestätigung Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
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 AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus 
 Bürgerbüro und Statistik
 Chinonplatz 2
 65719 Hofheim am Taunus
 
 
		
    
        
                
                    www.hofheim.de
                
            
        
    
        
                
                buergerbuero(at)hofheim.de
            
        
    
	
 Sprechstunden des Bürgerbüros
 
 Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
 
 Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
 
 Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
 
 Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
