Hilfsmittel für Krankenversicherte Finanzierung Blindenführhund

Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.

Leistungsbeschreibung

Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse .

Vorraussetzungen

  • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
  • Verordnung durch den Augenarzt
  • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
  • persönliche Eignung des Hundehalters
  • täglicher Auslauf
  • Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht

Welche Gebühren fallen an?

Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten durch die Krankenkasse.

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Anträge / Formulare

Fragen Sie bei der jeweiligen Versicherung an, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.


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Zuständige Stellen und Formulare