Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb abholen lassen.
Leistungsbeschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfall kalendern entnommen werden.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Fachbereich - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
www.hofheim.de
rathaus(at)hofheim.de
Strassenverkehrsbehoerde(at)hofheim.de
Stadtpolizei(at)hofheim.de
Ordnungsbehoerde(at)hofheim.de
standesamt(at)hofheim.de
oepnv(at)hofheim.de
abfallwirtschaft(at)hofheim.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.