Abfall: Altpapier

Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

Leistungsbeschreibung

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

    Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

    An wen muss ich mich wenden?

    Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"

    Welche Gebühren fallen an?

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weiterführende Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.


    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

    Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"


    Zuständige Stellen und Formulare

    Detailansicht


    • Adresse

      Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
      Fachbereich - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

      Chinonplatz 2
      65719 Hofheim am Taunus


    06192 202-282
    06192 202-5282

    www.hofheim.de
    rathaus(at)hofheim.de
    Strassenverkehrsbehoerde(at)hofheim.de
    Stadtpolizei(at)hofheim.de
    Ordnungsbehoerde(at)hofheim.de
    standesamt(at)hofheim.de
    oepnv(at)hofheim.de
    abfallwirtschaft(at)hofheim.de

    Öffnungszeiten:

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch  09:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr

    Freitag  09:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

    Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.