Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht
Anschrift
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main
+49 69 2714-5992
+49 69 2714-5950
Strahlenschutz-F(at)rpda.hessen.de
chemikalienrecht(at)rpda.hessen.de
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
- Anzeige der Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung oder eines fremden Störstrahlers Entgegennahme
- Anzeige der Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung einer Röntgeneinrichtung oder eines Störstrahlers Entgegennahme
- Bescheinigung über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) beantragen
- Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs anzeigen
- Betrieb eines Störstrahlers oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung
- Betrieb oder wesentliche Änderung des Betriebs einer zahnmedizinischen, medizinischen und tiermedizinischen Röntgeneinrichtung anzeigen
- Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung
- Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis / Fortbildungsveranstaltungen
- Chemikalien: Anerkannte Aus- und Fortbildungseinrichtungen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen
- Einzelhandel mit giftigen und sehr giftigen Stoffen, Erlaubnis
- Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen
- Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Werkstoffprüfung beantragen
- Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen gemäß Genehmigungsbescheid vorlegen
- Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen mit Verwendung organischer Lösemittel vorlegen
- Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten Entgegennahme
- Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs Entgegennahme
- Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme
- Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung
- Strahlenschutz in Hessen