Menschen mit wesentlicher Behinderung im Begleiteten Wohnen in Familien
Leistungsbeschreibung
Das Begleitete Wohnen bietet Erwachsenen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, in einer Gastfamilie zu leben, die durch einen professionellen Fachdienst in der erforderlichen Intensität unterstützt wird. Durch diese Form der Betreuung wird ein stationärer Aufenthalt in einem Wohnheim für behinderte Menschen vermieden.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen
- Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
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Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
Anleitung zum Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
Rechtsgrundlage
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch und den §§ 53 - 60 SGB XII
Menschen mit wesentlicher Behinderung im Begleiteten Wohnen in Familien
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden II
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit seel. Behinderungen und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, Regionalverwaltung Wiesbaden III
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt