Menschen mit wesentlicher Behinderung im Begleiteten Wohnen in Familien

Leistungsbeschreibung

Das Begleitete Wohnen bietet Erwachsenen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, in einer Gastfamilie zu leben, die durch einen professionellen Fachdienst in der erforderlichen Intensität unterstützt wird. Durch diese Form der Betreuung wird ein stationärer Aufenthalt in einem Wohnheim für behinderte Menschen vermieden.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen

  • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
  • Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,

     

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch und den §§ 53 - 60 SGB XII


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden II

    Frankfurter Str. 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 156-0
+49 611 156-349

info(at)lwv-hessen.de

Öffnungszeiten: Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit seel. Behinderungen und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, Regionalverwaltung Wiesbaden III

    Frankfurter Str. 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 156-0
+49 611 156-349

info(at)lwv-hessen.de

Öffnungszeiten: Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.