Fahrerlaubnis Klasse T beantragen
Mit dem „Großen Traktorführerschein“ können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen.
Leistungsbeschreibung
Sie können eine Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse T beantragen.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse T (umgangssprachlich „Großer Traktorführerschein“) können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen. Mit dieser Klasse dürfen Zugmaschinen bis zu 60 km/h gefahren werden. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auch hier darf ein Anhänger zusätzlich gezogen werden.
Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.
Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nicht ohne Weiteres in anderen Ländern.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erteilung einer Fahrerlaubnis Klasse T bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
Vorraussetzungen
- Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Benennung einer Fahrschule
- Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls inklusive Meldebescheinigung)
- ein biometrisches Lichtbild, nach den Bestimmungen der Pass-verordnung (35 x 45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Weitere Informationen können Sie der Foto- Mustertafel der Bundesdruckerei entnehmen.
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die zuständige Behörde nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) fest.
Rechtsgrundlage
§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 6 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 10 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenver-kehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
strassenverkehr(at)mtk.org
Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr