Schwarzarbeit
Leistungsbeschreibung
Die vielfältigen Erscheinungsformen der Schwarzarbeit sind gesetzlich definiert. Danach erfüllt den Tatbestand der Schwarzarbeit u. a. derjenige, der seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht nachkommt oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle (§ 1 HwO) eingetragen zu sein.
Im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind auch die einschlägigen Bußgeld- und Strafvorschriften festgelegt. Die Verfolgung und Ahndung der genannten, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geregelten Ordnungswidrigkeiten mit gewerbe- und handwerksrechtlichem Bezug (§ 8 Nr. 1 Buchst. d und e SchwarzArbG) obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden (in den Landkreisen dem Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten dem Magistrat). Sie prüfen weiterhin die Verstöße gegen die §§ 14 und 55 der GewO und § 1 der HWO, soweit diese mangels Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen im erheblichen Umfange noch unterhalb der Schwelle zur Schwarzarbeit liegen. Ansonsten unterstützen sie die Zollbehörden, die primär zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz berufen sind.
§ 14 GewO
§ 55 GewO
§ 1 HwO
§ 8 Nr. 1 Buchst. d und e SchwarzArbG
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
www.mtk.org
ordnungswesen(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte
Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr
- Anzeige über die Unterbringung von Schusswaffen und Munition
- Aufenthalt - Erklärung Passbesitz
- Aufenthalt - Info Reiseausweise und Aufenthaltstitel
- Aufenthalt - Informationsblatt zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz & beschleunigten Fachkräfteverfahren
- Aufenthaltsanzeige nach § 16 Freizügigkeitsgesetz
- Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Antrag auf Erteilung)
- Aufenthaltstitel - Hinweise für die Beantragung
- Aufenthaltstitel - Merkblatt
- Brexit-Aufenthaltsanzeige
- Europäischer Feuerwaffenpass (Antrag und Anlagen)
- Fischerprüfung (Antrag)
- Gewerbe § 34 a GewO Erteilung einer Erlaubnis (Antrag)
- Gewerbe § 34 c GewO (Teil-)Verzicht auf die Erlaubnis
- Gewerbe § 34 c GewO Erteilung einer Erlaubnis (Antrag)
- Gewerbe § 34 c GewO Negativerklärung Makler- und Bauträgerverordnung
- Gewerbe § 34 i GewO Eintragung Vermittlerregister juristische Person (Antrag)
- Gewerbe § 34 i GewO Eintragung Vermittlerregister natürliche Person (Antrag)
- Gewerbe § 34 i GewO Erteilung einer Erlaubnis (Antrag)
- Gewerbe § 34 i GewO Immobiliendarlehensvermittler (Merkblatt)
- Gewerbe § 34 i GewO Mitwirkende Personen (IHK)
- Jagdschein (Antrag auf Zulassung zur Prüfung)
- Jagdschein-ausländische Staatsbürgerschaft (Antrag auf Erteilung, Verlängerung)
- Jagdschein-deutsche Staatsangehörigkeit (Antrag auf Erteilung, Verlängerung)
- Kleiner Waffenschein - Merkblatt
- Kleiner Waffenschein zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe (Kleiner Waffenschein nach § 10 Abs. 4 Waffengesetz)(Antrag)
- Namensänderung_Familienname, Ehename und Lebenspartnerschaftsname (Antrag)
- Spätaussiedlerbescheinigung - Verlustanzeige
- Sprengstoffgesetz § 27 SprengG Erteilung einer Erlaubnis (Anlage zum Antrag)
- Sprengstoffgesetz § 27 SprengG Erteilung einer Erlaubnis (Antrag)
- Staatsangehörigkeitsausweis (Antrag auf Ausstellung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Antrag auf Ausstellung)
- Waffenbesitzkarte (Antrag auf Erteilung, Verlängerung)
- Waffenrecht - Merkblatt NWR ID