Wohnung abmelden


Es gibt in Deutschland keine Abmelde-Pflicht mehr.
Das heißt:
Wenn Sie in Deutschland umziehen
müssen Sie den alten Wohnsitz nicht abmelden.
Aber Sie müssen Ihren Wohnsitz abmelden
- wenn Sie keine Wohnung mehr haben.
- wenn Sie ins Ausland ziehen.
- wenn Sie den Neben-Wohnsitz auflösen.
Weil Sie in den Haupt-Wohnsitz ziehen.
Wichtig:
Sie müssen den Neben-Wohnsitz dort abmelden,
wo Ihr Haupt-Sitz ist.
Haupt-Sitz ist der Ort,
wo Sie die meiste Zeit sind.
Beim Melde-Amt.
Adresse:
Stadtverwaltung Hofheim am Taunus
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
Öffnungs-Zeiten:
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr
- Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr
- Samstag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Telefon: 06192 202-270
E-Mail: buergerbuero(at)hofheim.de