Pflegebedürftige unter 60-jährige Menschen in einem Wohnpflegeheim
Leistungsbeschreibung
Wohnpflegeheime sind Einrichtungen für erwachsene Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung einen sehr hohen Pflegebedarf haben und deshalb nicht mehr zu Hause wohnen können. Es werden sowohl Angebote zur Alltagsgestaltung, sowie zur Tagesstruktur unterbreitet als auch die notwendige pflegerische Versorgung sichergestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Rechtsgrundlage
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53-60 SGB XII
Pflegebedürftige unter 60-jährige Menschen in einem Wohnpflegeheim
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt