Pflege und Betreuung - Beschwerden und Anregungen einreichen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als pflegebedürftiger Mensch, als Angehöriger, rechtlicher Betreuer, Bekannter, Nachbar oder Pflegekraft Beschwerden, Kritik, aber auch Anregungen zur Pflege im häuslichen oder stationären Bereich haben, können Sie sich an damit an die Hessische Ämter für Versorgung und Soziales wenden.

Ihrer Beschwerde wird unverzüglich nachgegangen und Sie werden anschließend über das Ergebnis der Überprüfungen informiert.

Beschwerden werden auf Wunsch streng vertraulich behandelt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Versorgung und Soziales.

Zuständig als obere Aufsichtsbehörde für Betreuung- und Pflegeleistungen in Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen,
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit eine Überprüfung von Beschwerden und Anregungen zielführend erfolgen kann, sollten diese möglichst konkret beschrieben werden.

Welche Gebühren fallen an?

Beschwerden sind grundsätzlich für die/den Anzeigende/n bzw. die/den Beschwerdeführer/in gebühren- bzw. kostenfrei.


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Zuständige Stellen und Formulare

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  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden

    Postfach: 5747
    65047 Wiesbaden, Landeshauptstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden

    Mainzer Straße 35
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 7157-0
+49 611 327644888

Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
poststelle(at)havs-wie.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen, Universitätsstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII

    Postfach: 10 08 51
    35338 Gießen, Universitätsstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII

    Marburger Straße 91
    35396 Gießen, Universitätsstadt


+49 641 303-0 (Zentrale)
+49 641 303-2197

https://rp-giessen.hessen.de/
pressestelle(at)rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.