Lebensmittelüberwachung - Vereins- und Straßenfeste
Leistungsbeschreibung
Sommerzeit – Festezeit: Mit steigenden Temperaturen nimmt auch die Zahl der privaten und öffentlichen Feste zu. Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden, aber auch Vereine veranstalten regelmäßig Feste, bei denen auch für das leibliche Wohl gesorgt wird.
Beim Umgang mit Lebensmitteln kann es jedoch zu Fehlern kommen, die nicht ohne Folgen für die Gesundheit der Gäste bleiben. Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen (z.B. Salmonellosen) sein. Um jede nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern, müssen hygienische Mindestanforderungen eingehalten werden. Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.
Hinweis: Für gewerbliche Lebensmittelunternehmer gelten umfangreiche gesetzliche Vorschriften. Das heißt letztendlich, wenn regelmäßig auf Straßen- und Vereinsfesten Lebensmittel angeboten werden – z.B. weil der Besitzer einer Metzgerei oder einer Gaststätte auch über ein entsprechendes Standfahrzeug verfügt - unterliegen diese Unternehmer den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Näheres zu diesen gesetzlichen Anforderungen finden Sie in dem Merkblatt zur Lebensmittelhygiene in Betrieben für Lebensmittelunternehmer/Innen
Merkblatt zur Lebensmittelhygiene in Betrieben für Lebensmittelunternehmer/Innen
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
An wen muss ich mich wenden?
An die für die Einhaltung der Hygienevorschriften: zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung
Liste der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden in Hessen, Stand: 05.10.2021 (PDF / 71 KB)
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Achtung: Grundsätzlich muss jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich (z.B. Familienfest) hinausgeht, genehmigt werden. Hier erhalten Sie nähere Informationen zu Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Nordring 33
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Postfach 14 80
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
veterinaerwesen(at)mtk.org
https://www.mtk.org
Von Montag bis Freitag bitte Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 06192 201-6191