Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Gewährung
Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannten "Hilfen für junge Volljährige" vom Jugendamt.
Leistungsbeschreibung
Die "Hilfen für junge Volljährige" beinhalten unterschiedliche Leistungen, die für junge Erwachsene geeignet sind. Die Hilfe soll Menschen zwischen 18 und 21 helfen, ein Leben in Eigenverantwortung und selbstbestimmt zu führen. Bei der Antragstellung wird geprüft, welche Hilfen im Einzelfall sinnvoll sind.
Wenn das 21. Lebensjahr vollendet wurde, kann es in begründeten Einzelfällen eine Fortsetzungshilfe geben.
Das Jugendamt bietet unterschiedliche, individuelle Unterstützung an. Die Unterstützung orientiert sich dabei an:
- Persönliche Zielen
- Wünschen
- Fähigkeiten
- Ressourcen
Ressourcen können sein: das Umfeld, Freundinnen und Freunde und die Familie.
Pädagogische Fachkräfte begleiten den Menschen dabei, Alltagsprobleme zu bewältigen und helfen, eine Perspektive zu entwickeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person bei Ihren Eltern, in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngruppe lebt.
Folgende Formen gibt es:
- Erziehungsbeistandschaft – eine Person unterstützt im Alltag.
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, um persönliche Krisen zu meisten und Probleme immer mehr selbst zu lösen.
- Heimerziehung – Betreuung in einer Einrichtung außerhalb des Elternhauses
- Betreute Wohnformen – der Weg in ein eigenständiges Leben in den eigenen 4 Wänden
- Eingliederungshilfe für junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung.
 Junge Menschen, die bereits vor ihrer Volljährigkeit Hilfe vom Jugendamt erhalten haben und diese Hilfe weiter erhalten möchten, müssen selbst einen Antrag auf Hilfen für junge Volljährige stellen. Vorher waren die Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) anspruchsberechtigt. 
 
   
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt.
- Wenn eine Hilfe für junge Volljährige in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Gewährung einer Hilfe.
- Wenn eine Hilfe für junge Volljährige bewilligt ist, erstellen alle Beteiligte gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festgelegt, wie die Hilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.
Zuständige Stelle
Jugendamt
Vorraussetzungen
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Hilfe bis 27 Jahren gewährt werden, wenn die Hilfe bereits vorher begonnen wurde.
- Aufgrund Ihrer Persönlichkeitsentwicklung können Sie kein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbständiges Leben führen.
- Eine Hilfe ist geeignet und notwendig. Dies prüft das Jugendamt.
- Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung benötigen Sie eine fachärztliche Stellungnahme, wenn sie eine Eingliederungshilfe für junge Volljährige beantragen möchten. Das Jugendamt kann diese mit Ihrem Einverständnis einholen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweis
Welche Gebühren fallen an?
Eine Hilfe für junge Volljährige in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Sie bei Ihren Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben.
Bei einer Hilfe für junge Volljährige in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen, wenn Sie ein Einkommen haben oder über Vermögen verfügen. Stationär bedeutet, dass Sie in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform leben.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Bitte beachten Sie die Angaben im Leistungsbescheid des Jugendamts.
Zuständige Stellen und Formulare
- 
            
                
 AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus 
 Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur - Geschäftsstelle Sozialer Dienst
 Am Kreishaus 1-5
 65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
 
 
		
    
        
                
                    www.mtk.org
                
            
        
    
        
                
                schulen-jugend-kultur(at)mtk.org
            
        
    
	
 Montag
 
  vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
 
  nachmittags: nach Vereinbarung
 
 
 
 
 
 
 Dienstag
 
  vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
 
  nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
 
 
 
 
 
 
 Mittwoch
 
  vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
 
  nachmittags: nach Vereinbarung
 
 
 
 
 
 
 Donnerstag
 
  vormittags: nach Vereinbarung
 
  nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
 
 
 
 
 
 
 Freitag
 
  vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
 
   
