Gebäudeabsteckung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten lassen möchten, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Ist nach den Bauvorlagen Grenzbebauung vorgesehen oder die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück durch Bezug auf die Grundstücksgrenzen bestimmt, ist zu beachten, dass die Absteckung von einem Prüfsachverständigen für Vermessungswesen bescheinigt sein muss.
An wen muss ich mich wenden?
Prüfsachverständige für Vermessungswesen erhalten Sie auf der Homepage der Ingenieurkammer Hessen (https://www.ingkh.de).
Welche Gebühren fallen an?
Für die Gebäudeabsteckung ist ein privatrechtliches Honorar zu vereinbaren.
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
bauen-umwelt(at)mtk.org
https://www.mtk.org
Montag
Nach Terminvereinbarung
Dienstag
Nach Terminvereinbarung
Mittwoch
Nach Terminvereinbarung
Donnerstag
Nach Terminvereinbarung
Freitag
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