Förderung für den Ausbau der Mobilfunkversorgung im Land Hessen beantragen
Hessen schließt die Funklöcher, damit jede Bürgerin und jeder Bürger mobil surfen und telefonieren kann. Das Förderprogramm greift in den Gebieten, wo keine Versorgung mit Sprachmobilfunk vorhanden ist und kein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt.
Leistungsbeschreibung
Das Mobilfunkförderprogramm hat das Ziel, den Ausbau der Mobilfunkversorgung in Hessen in Gebieten mit Versorgungslücken voranzubringen. Für kommunale Betriebe oder privatrechtlich organisierte Gesellschaften in hundertprozentiger öffentlicher Eigentümerschaft gibt es die Fördermöglichkeit nach dem „Mietmodell“.
Innerhalb des Mietmodells werden die Aufwendungen für die erstmalige Bereitstellung von passiver Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtungen zur Nutzung durch Netzbetreiber zum Betrieb eines Mobilfunknetzes gefördert. Die Umsetzung kann in der „Bauauftragsvariante“ oder der „Baukonzessionsvariante“ erfolgen. Es werden auch Aufwendungen für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen gefördert, die der Vorbereitung und Begleitung von Vorhaben dienen.
In der „Bauauftragsvariante“ führt der Zuwendungsempfänger den Bau der passiven Infrastruktur auf der Grundlage von Planungsdaten der interessierten Mobilfunkunternehmen selbst durch oder beauftragt diesen. Der Zuwendungsempfänger ist Vermieter der passiven Infrastruktur.
In der „Baukonzessionsvariante“ schreibt der Zuwendungsempfänger den Bau und den Betrieb der passiven Infrastruktur als Baukonzession auf der Grundlage eines Suchkreises und weiterer Planungsdaten der Mobilfunkunternehmen aus. Der Konzessionär wird Vermieter der passiven Infrastruktur.
Für Mobilfunkunternehmen als Antragsteller gibt es die Möglichkeit, landeseigene BOS-Standorte (BOS = Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben) für die Mobilfunkmitnutzung zu ertüchtigen. Förderfähig sind Aufwendungen für die erforderliche Infrastruktur, die für Mobilfunksendeanlagen an den BOS-Funkmasten notwendig ist.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen online über das Kundenportal der Wirtschafts und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
- Der Antrag wird anschließend bei der Wirtschafts und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) geprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung, erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Förder- beziehungsweise Darlehenszusage.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Vorraussetzungen
- Gefördert werden vor allem hessische Landkreise, Städte und Gemeinden
- Aber auch privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden.
- Eine Förderung ist nur in Regionen möglich, in denen bislang keine Versorgung mit Sprachmobilfunk besteht und in denen in den nächsten drei Jahren nach Beginn des Markterkundungsverfahrens ein eigenwirtschaftlicher Ausbau von Mobilfunkunternehmen nicht geplant ist
Welche Unterlagen werden benötigt?
Absichtserklärung zum Betrieb eines Mobilfunknetzes (Letter of Intent - LOI) inklusive des Entwurfs eines Kooperationsvertrags zwischen Gebietskörperschaft oder privatwirtschaftlichem Unternehmen (100 % öffentliche Eigentümerschaft) und Netzbetreiber.
Welche Gebühren fallen an?
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen für Sie keine Kosten an.
Rechtsbehelf
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann dieser, innerhalb einer Frist von vier Wochen, vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht angefochten werden.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Förderung für den Ausbau der Mobilfunkversorgung im Land Hessen beantragen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Taunusstraße 3
65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main, St.