Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle Meldung
Leistungsbeschreibung
Bei der Meldung eines gefährlichen Mangels (gemeldet durch die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS) erfolgt eine Anordnung zur vorübergehenden Stilllegung der überwachungsbedürftigen Anlage (üA), bis der Mangel behoben ist.
Teaser
Eine überwachungsbedürftige Anlage weist erhebliche bzw. gefährliche Mängel auf? Dann kann diese durch eine zugelassene Überwachungsstelle still gelegt werden.
Verfahrensablauf
- Online: Meldung eines gefährlichen Mangels durch die ZÜS
- Nicht Online: Folgehandlung der Behörde: Anhörung und Anordnung der Silllegung.
Voraussetzungen
Festgestellter gefährlicher Mangel einer überwachungsbedürftigen Anlage durch eine ZÜS.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
23.11.2020