Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung beantragen
Sie möchten Prostitutionsveranstaltungen gewerblich betreiben? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung für einen offenen Teilnehmerkreis organisieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Dazu zählen Veranstaltungen, bei denen mindestens eine der anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung anbietet. Dies ist zum Beispiel beim öffentlichen Erstellen von Pornofilmen der Fall.
Sie können eine einmalige Erlaubnis oder eine Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen beantragen.
Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis an bestimmte Bedingungen oder Auflagen knüpfen.
Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.
Beachten Sie, dass unter Umständen neben der Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigt werden oder meldepflichtig sein können. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:
- Gaststättenrecht
- Gewerberecht
- Baurecht
- Wasserrecht
- Immissionsschutzrecht
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern ist der Landrat als Kreisordnungsbehörde zuständig.
Zuständige Stelle
Bürgermeister/Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde
Vorraussetzungen
- Sie haben sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterzogen.
- Die Räume, die für die Prostitutionsveranstaltungen genutzt werden, entsprechen den Mindestanforderungen für Produktionsstätten, zum Beispiel in den Bereichen Sicherheit und Hygiene.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einzelfirma (natürliche Person):
- Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
- Betriebskonzept
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
- Betriebskonzept
- Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung beantragen
Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung beantragen in Hessen
Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung beantragen in Hessen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
www.mtk.org
rdnungswesen(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte
Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr
nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder
online unter: