Bodendenkmalpflege
Leistungsbeschreibung
Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren
- menschlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind (archäologische Denkmale) oder
- tierischen oder pflanzlichen Lebens, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind (paläontologische Denkmäler),
handelt.
Bodendenkmäler stehen unter Schutz. Um sie aufzusuchen oder nach ihnen zu graben, benötigen Sie eine Nachforschungsgenehmigung.
Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.
Baudenkmalpflege
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für Nachforschungsgenehmigungen nach Bodendenkmalen ist "hessenARCHÄOLOGIE" beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Fachliche Beratung erhalten Sie ebenfalls dort.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
bauen-umwelt(at)mtk.org
https://www.mtk.org
Montag
Nach Terminvereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
Nach Terminvereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
Nach Terminvereinbarung
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
hessenARCHÄOLOGIE - Schloss Biebrich / Ostflügel
Schloss Biebrich
65203
+49 611 6906-0
+49 611 6906-140
poststelle.archaeologie.wi(at)lfd-hessen.de
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