Wechsel des Bauherrn anzeigen

Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?

Leistungsbeschreibung

Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Sonderstatusstadt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

Vorraussetzungen

Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.

Weiterführende Informationen


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Referat für Baurecht


Zuständige Stellen und Formulare