Ultranet

Entwurf der städtischen Stellungnahme

Am 14.08.2018 findet eine Sondersitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses statt, in der über die städtische Stellungnahme zu dem Vorhaben beraten werden soll. Mit der Erarbeitung der Stellungnahme hat der Magistrat die Kanzlei Wurster Weiss Kupfer Rechtsanwälte Partnerschaft MBB - W2K, Freibung bzw. Stuttgart, zusammen mit weiteren betroffenen Kommunen sowie dem Main-Taunus-Kreis und dem Rheingau-Taunus-Kreis beauftragt. Die Vorlage des Magistrats an den Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss incl. des Entwurfs der Stellungnahme kann im Bürgerinformationssystem der Stadt Hofheim eingesehen werden.

Sachstand und Beschlüsse der städtischen Gremien zum Thema "Ultranet"

Die Stadt Hofheim hat eine Fachfirma mit Messungen im Bereich von Hochspannungsleitungen in Wildsachsen, Langenhain, Marxheim und Diedenbergen beauftragt. An sechs bis acht Messpunkten wurden Anfang Juli die bereits bestehende elektrische und die magnetische Feldstärke registriert.

Mit dieser Beauftragung setzt der Magistrat einen einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom April 2018 um, den Sie hier nachlesen können.

Hintergrund der Messungen ist die geplante Höchstspannungs-Gleichstromtrasse Osterath – Philippsburg (Ultranet), bei der erstmals Gleich- und Wechselstrom mit einer Spannung von 380 Kilovolt auf denselben Masten übertragen werden sollen. Das Stadtgebiet Hofheim ist insofern besonders betroffen, weil die bestehende Freileitungstrasse, die dann zur Gleich- und Wechselstrom-Trasse aufgerüstet werden soll, in den Stadtteilen unmittelbar über Wohnbebauung verläuft.

Das Vorhaben Ultranet befindet sich derzeit in der sogenannten Bundesfachplanung, die für derartige Höchstspannungsleitungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Nähere Informationen zu der Offenlegung der Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur. Im Ergebnis definiert die Bundesfachplanung einen Korridor von circa 500 bis 1000 Meter Breite, innerhalb dessen im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens die konkrete Trasse festgelegt werden kann.

Die Vorhabenträgerin im hessischen Teil der Leitung ist die Firma Amprion. Sie will die vorhandene Trasse, die die Gemarkungen Wildsachsen, Langenhain, Marxheim und Diedenbergen betrifft, durch die Höchstspannungs-Gleichstromleitung ergänzen, das heißt einen vorhandenen Wechselstromkreis durch einen Gleichstromkreis auf der bestehenden Trasse ersetzen. Die vorhandenen Hochspannungsmasten sollen dafür aufgerüstet und zum Teil erhöht oder im Einzelfall auch ersetzt beziehungsweise auch versetzt werden.

Die Unterlagen enthalten, ergänzend zu dem genannten Vorzugskorridor der Vorhabenträgerin, einen linksrheinischen Alternativkorridor. Dieser würde zu einem größeren Teil einen Neubau der Trasse/Leitung erfordern.

Das gesamte Vorhaben ist in die Abschnitte A bis D eingeteilt. Abschnitt D ist der Teil, der durch Hofheim führt und dessen Unterlagen aktuell in der Öffentlichkeitsbeteiligung offen liegen. In Abschnitt A liegt die Abzweigung der Vorzugstrasse von der Alternativtrasse.

Der Magistrat der Stadt Hofheim hatte in einer Vorabanhörung zu Abschnitt D bereits im Jahr 2016 bei der Bundesnetzagentur angeregt, die Leitung in der Nähe von bestehenden oder geplanten Wohnsiedlungen als Erdkabel zu verlegen. Dieser Anregung ist weder die Vorhabenträgerin noch die Bundesnetzagentur bisher gefolgt. Das zeigen die nun offen liegenden Unterlagen. Gesetzlich ist das Vorhaben Ultranet von der Prüfpflicht der Erdverkabelung in der Nähe zu Wohnsiedlungen ausgenommen.

Bei der Offenlage der Unterlagen zu Abschnitt A hatte die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2017 einen grundlegenden Beschluss gefasst. Dieser war Grundlage für die Stellungnahme des Magistrats. In dieser wurde unter anderem gefordert, die Trassenoptionen mit deutlich mehr Verschwenkungen der Leitung neu zu bewerten, das vorherrschende Ziel, bestehende Trassen mit zu nutzen, aufzugeben und die linksrheinische Trassenoption umzusetzen, die durch deutlich weniger dicht besiedelte Gebiete verlaufen würde. Sollten diese Forderungen nicht erfüllt werden können, dann müsse es eine Verschwenkung auf Hofheimer Gemarkung geben, um größere Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten. Und sollte auch diese Forderung nicht erfüllt werden, so die Stellungnahme des Magistrats, dann müsse als letzte Möglichkeit die Leitung auf Hofheimer Gemarkung als Erdkabel verlegt werden.

Den gesamten Beschluss können Sie hier nachlesen.

Im April 2018 hatte die Stadtverordnetenversammlung eine Resolution beschlossen, die an den Hessischen Ministerpräsidenten und an den Bundeswirtschaftsminister versandt worden ist. Darin wird auf die starke Betroffenheit der Stadt Hofheim von dem geplanten Leitungsvorhaben hingewiesen und unter anderem gefordert, auch das Vorhaben Ultranet allen anderen Gleichstrom-Vorhaben gleichzustellen und im Bundesbedarfsplangesetz ebenfalls für die Prüfung der Erdverkabelung vorzusehen.

Den gesamten Beschluss können Sie hier nachlesen.