Einschulungsuntersuchung durchführen
Alle Kinder sind 2 Jahre vor Einschulung verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Ziel ist es, möglichst allen Kindern unabhängig von Migrations- und Sozialstatus aus gesundheitlicher Sicht die gleiche Chance auf einen erfolgreichen Schulstart zu ermöglichen.
Leistungsbeschreibung
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
Verfahrensablauf
• Sie erhalten eine schriftliche Einladung mit Termin vom Gesundheitsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
• Sie erscheinen mit Ihrem Kind zum genannten Termin und bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
• Die Schulärztin oder der Schularzt untersucht Ihr Kind und bespricht die Ergebnisse mit Ihnen.
• Das Gesundheitsamt übermittelt der zuständigen Schule das Ergebnis der Untersuchung.
An wen muss ich mich wenden?
Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.
Vorraussetzungen
Ihr Kind ist zur Einschulung an einer Grundschule in Hessen angemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gelbes Vorsorgeheft (U-Heft)
- Impfausweis
- Bei vorhandenen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen: ärztliche oder therapeutische Berichte
- Bei Bedarf: Hilfsmittel Ihres Kindes, zum Beispiel Brille oder Hörgerät
Rechtsgrundlage
§§ 71 Hessisches Schulgesetz (HSchG)
§ 149 Hessisches Schulgesetz (HSchG)
§ 10 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)
Verordnung über die Zulassung und die Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege (SchulGesPflV HE)
Rechtsbehelf
Die schulärztliche Einschulungsuntersuchung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Es ist daher kein Rechtsbehelf möglich.
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Gesundheitsamt
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
gesundheitsamt(at)mtk.org
Amtsärztliche Sprechstunde, Untersuchung und Beratungen nur nach Vereinbarung.
Montag
nur mit Terminvereinbarung
Dienstag
nur mit Terminvereinbarung
(Ausnahme: Offene STI-Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr)
Mittwoch
nur mit Terminvereinbarung
Donnerstag
nur mit Terminvereinbarung
Freitag
nur mit Terminvereinbarung
- Anzeigepflicht DSGVO Informationsblatt
- Anzeigepflicht § 12 HGöGD Merkblatt
- Anzeigevordruck § 12 HGöGD
- Belehrung nach dem IfSG - Einverständniserklärung für Minderjährige
- Belehrung nach dem IfSG - Hinweise für Arbeitgeber
- Belehrung nach dem IfSG - Merkblatt - schriftliche Belehrungsinformationen
- Belehrung nach lfSG Termine für 2026
- Heilpraktikererlaubnis Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Gesundheitsamt
- Heilpraktikererlaubnis DSGVO Informationsblatt
- Heilpraktikererlaubnis Erteilung (Antrag)
- Heilpraktikererlaubnis Informationsmerkblatt
- Legionellen - Überschreitung des techn. Maßnahmenwertes
- Legionellenuntersuchung - „Systemische Untersuchung in Großanlagen zur Trinkwassererwärmung“ (Merkblatt)
- Meldeformular für Ärzte gem. § 6 IfSG
- Meldeformular für Kindergemeinschaftseinrichtungen gem. § 34 IfSG
- Regenwassernutzung
- Schuleingangsuntersuchung - Einladung
- Trinkwasserinstallation - Nutzung einer öffentlichen Trinkwasserinstallation
- Trinkwasserverordnung zeitweise betriebene Wasserversorgungsanlage