Zertifizierungsdiensteanbieter - Einstellung der Tätigkeit

Leistungsbeschreibung

Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus.

Wenn Sie als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig sind und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

Sie müssen dafür sorgen, dass

  • die bei Einstellung der Tätigkeit gültigen qualifizierten Zertifikate von einem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden,
  • die betroffenen Signaturschlüsselinhaber über die Einstellung der Tätigkeit und die Übernahme der qualifizierten Zertifikate durch einen anderen Zertifizierungsdiensteanbieter benachrichtigt werden und
  • die Dokumentation nach § 10 Signaturgesetz an den übernehmenden Zertifizierungsdiensteanbieter oder an die Bundesnetzagentur übergeben wird.

Wenn die qualifizierten Zertifikate von keinem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden, müssen Sie diese sperren. Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Sie das der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich anzeigen.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand. Hinzu kommen Auslagen.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier:


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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn, Stadt


+49 228 14-8872
+49 228 14-0

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