Wahlschein beantragen

Sie möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.

Leistungsbeschreibung

Sie wollen an der Wahl per Briefwahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie diese Unterlagen beantragen können. Sie können aber auch bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Wahlschein bei Ihrer Gemeindebehörde beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
 

Verfahrensablauf

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – Sie können hierfür den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden,
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag) oder Sie senden eine E-Mail an Ihre Gemeindebehörde mit folgenden Angaben:
    - Vornamen, Name
    - Geburtsdatum
    - Adresse,
    und falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse gesandt werden soll auch diese.
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"

Wahlschein beantragen

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnung).

Vorraussetzungen

Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, bei Europa- und Bundestagswahlen bis 15.00 Uhr und bei Landtags-, Kommunal- und Direktwahlen bis 13.00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen (z.B. wenn Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden und die Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die Frist für einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis unverschuldet versäumt haben) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie Ihren Wahlschein für die Bundestagswahl verloren haben oder Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann Ihnen bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bei Kommunalwahlen kann Ihnen ein neuer Wahlschein bis zum Wahltage, 15 Uhr, erteilt werden, wenn Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist.


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"


Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Wahlteam

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-494
06192 7654

wahlen(at)hofheim.de

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