Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Gemeinden / Städte
Leistungsbeschreibung
Die Freiherr-vom-Stein-Plakette kann einmalig allen hessischen Gemeinden und Städten verliehen werden, die auf ein 750- oder mehrjähriges Bestehen zurückblicken und das historische Ereignis im festlichen Rahmen feiern.
Verfahrensablauf
Die Freiherr-vom Stein-Plakette wird auf Antrag verliehen.
Dem Antrag ist eine aktuelle Stellungnahme des für die Gemeinde regional zuständigen Hessischen Staatsarchives beizulegen.
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Vorraussetzungen
- Die Gemeinde muss auf ein 750-oder mehrjähriges Bestehen zurückblicken und das historische Ereignis im festlichen Rahmen feiern.
- Bei Jubiläen von Stadtrechtsverleihungen werden auch kürzere Zeiträume (600 Jahre) als ausreichend angesehen, wenn die Stadt mindestens schon 750 Jahre bestanden hat.
- Die Plakette wird verliehen, wenn die Jubiläumszahl durch 25 teilbar ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Der Antrag auf Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette.
- Der urkundliche Beleg über das Jubiläumsalter wird durch Vorlage einer aktuellen Stellungnahme des für die Gemeinde regional zuständigen Hessischen Staatsarchivs erbracht. Die gutachterliche Stellungnahme der geschichtlichen Überlieferung soll frühzeitig eingeholt werden, und zwar bevor das zu feiernde Jubiläum kalendarisch festgelegt wird.
- Festprogramm
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Gemeinden / Städte
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Abteilung IV Kommunale Angelegenheiten
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt