Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen, Einzelmessungen
Messberichte über Luftschadstoffemissionen müssen Sie der zuständigen Behörde spätestens acht Wochen nach den Messungen vorlegen.
Leistungsbeschreibung
Als Betreiber einer Anlage zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen in regelmäßigen Abständen die Emissionen bestimmter Luftschadstoffe durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einem anerkannten Sachverständigen ermitteln zu lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.
Verfahrensablauf
Die behördlichen Vorgaben zur Durchführung der Emissionsmessungen sowie zur Vorlage des Emissionsmessberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der 17. BImSchV.
Zukünftig soll die Vorlage der Emissionsmessberichte über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Regierungspräsidium Darmstadt, Gießen bzw. Kassel
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt, Gießen bzw. Kassel
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Emissionsmessbericht
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren ergeben sich aus der gültigen Verwaltungsgebührenordnung des HMUKLV.
Rechtsgrundlage
§ 18 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)
§ 19 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Anträge / Formulare
Der Emissionsmessbericht für diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) sollte inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie VDI 4220 Blatt 2 entsprechen.
Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen, Einzelmessungen
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 43.2 - Immissionsschutz (Energie, Chemie, Abfall)
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 3309-2449
+49 611 3309-2444
zur Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt - IV / Wi 43.2
Immissionsschutz-Wi(at)rpda.hessen.de
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.