Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder als Hufbeschlagschmied beantragen
Wenn Sie als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied tätig werden wollen, dann benötigen Sie die staatliche Anerkennung.
Näheres erfahren Sie hier.
Leistungsbeschreibung
Der Beschlag von Hufen und Klauen ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Tätigkeit, die eine staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied erfordert. Damit werden auch die Belange des Tierschutzes beachtet.
Die Qualität der Arbeit der Hufschmiede hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Gesunderhaltung von Huf- und Klauentieren.
Im engeren Sinne handelt es sich um eine Weiterbildung zur Hufbeschlagschmiedin oder zum Hufbeschlagschmied. Voraussetzung für die Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Für die Gleichstellung von im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen und die staatliche Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen nehmen Sie bitte direkt mit dem Regierungspräsidium Gießen (veterinaer@rpgi.hessen.de) Kontakt auf.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise bei der zuständigen Stelle ein
- Diese prüft, ob alle Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung erfüllt sind
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied erteilt
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Regierungspräsidium Gießen.
Vorraussetzungen
Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied wird Ihnen erteilt, wenn Sie folgende Vorrausetzungen erfüllen:
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Sie haben eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einer Hufbeschlagschmiedin oder einem Hufbeschlagschmied, die oder der nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt, ausgeübt
- Sie haben die erforderlichen Lehrgänge besucht und haben eine Prüfung erfolgreich bestanden
- Sie haben die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit nachgewiesen
Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied wird Ihnen erteilt, wenn Ihnen ein Prüfungszeugnis außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurde und Sie die staatliche Anerkennung beantragen.
- Nehmen Sie direkt Kontakt zum Regierungspräsidium Gießen (veterinaer@rpgi.hessen.de) auf, um zu klären, welche Unterlagen Sie für die staatliche Anerkennung benötigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei einer in Deutschland absolvierten Weiterbildung:
- Ausweisdokument (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis)
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Nachweis über eine zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Beschäftigung (zum Beispiel ein Arbeitsvertrag mit mindestens 21 Stunden/Woche)
- Nachweis über die erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge
- Nachweis über die für die Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Erweitertes Führungszeugnis)
Für Personen mit außerhalb Deutschlands erworbenen Prüfungszeugnissen:
- Klärung der benötigten Unterlagen durch Kontaktaufnahme mit dem Regierungspräsidium Gießen (veterinaer@rpgi.hessen.de)
Welche Gebühren fallen an?
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten können je nach Antragsumfang variieren.
Die Kostenhöhe richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV) vom 8. Dezember 2009 auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungskostenverordnung (AllgVwKostO).
Rechtsgrundlage
§ 3 Hufbeschlaggesetz (HufBeschlG)
§ 4 Hufbeschlaggesetz (HufBeschlG)
§ 1 Hufbeschlagverordnung (HufBeschlV)
§ 3 Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch ist ausgeschlossen
- verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Veterinärwesen: Huf- und Klauenbeschlag
Beantragung Führungszeugnis (online)
Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder als Hufbeschlagschmied beantragen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.