Nottrauung
Soll die Eheschließung wegen lebensgefährlicher Erkrankung eines Eheschließenden sofort notwendig werden, wenden Sie sich bitte umgehend an das Standesamt.
Das Standesamt wird in Fällen dringender Todesgefahr eine unverzügliche Eheschließung ermöglichen. Das Verfahren zur Prüfung der Ehevoraussetzungen kann dann abgekürzt werden. In diesem Fall muss glaubhaft gemacht werden, dass kein Ehehindernis vorliegt.
Die Dringlichkeit der Eheschließung muss durch ein ärztliches Zeugnis bescheinigt werden.
In jedem Fall hat die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit und die Einsichtsfähigkeit über die Bedeutung der Eheschließung auf Seiten der Eheschließenden zu prüfen. Eine Eheschließung ist nur möglich solange der Erkrankte geschäftsfähig ist.