Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise eintragen lassen
Wenn Sie Ingenieur sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Nachweisberechtigter der Fachrichtungen Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz, vorbeugenden Brandschutz werden.
Leistungsbeschreibung
Nachweisberechtigte sind Personen, insbesondere Architekten und Bauingenieure, die aufgrund ihrer Berufserfahrung und Referenzen in die besonderen Listen der Nachweisberechtigten nach der Hessischen Bauordnung - HBO - sowohl bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen - AKH - als auch bei der Ingenieurkammer des Landes Hessen -IngKH - eingetragen werden.
Die Nachweisberechtigten werden für die jeweiligen Fachrichtungen entsprechend der Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO) anerkannt.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie Ihren Antrag auf Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigte gestellt haben, werden Ihre Unterlagen formell und fachlich geprüft.
Nach erfolgter positiver Prüfung erhalten Sie Ihre Eintragungsurkunde für die beantragte Fachrichtung von der zuständigen Stelle, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen oder Ingenieurkammer Hessen.
Zuständige Stelle
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und Ingenieurkammer Hessen
Vorraussetzungen
In der Regel müssen Sie berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen zu dürfen. Diese kann aufgrund einer abgeschlossenen Ausbildung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften anerkannten Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis in einem Studiengang der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Bauingenieurwesen oder Hochbau erworben worden sein.
Je nach Fachrichtung werden auch Abschlüsse anderer Studiengänge anerkannt.
Des Weiteren für die Fachrichtung Wärmeschutz, wenn Sie Meisterinnen und Meister in den Bereichen Heizungs- und Klimatechnik sowie Schornsteinfegerwesen sind und für die Fachrichtung Brandschutz, wenn Sie die Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst abgeschlossen haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie fachlich geeignet sind. Hierfür ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem/den beantragten Fachgebiet/en erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular mit persönlicher Datenbogen
- Fachbogen für die beantragten Fachgebiete (mit Nachweisen über die fachliche Eignung ( wie Studium, Berufsausbildung und Berufserfahrung)
- Formular zum Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Erklärungsbogen
- ergänzende Erklärung zur Unabhängigkeit (für Angestellte)
- Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
- § 2 NBVO - Nachweisberechtigte für Standsicherheit
- § 3 NBVO - Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz
- § 4 NBVO - Nachweisberechtigte für Schall- und Wärmeschutz
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Weiterführende Informationen
Allgemeine Informationen zur Nachweisberechtigung
Informationen zum Sachverständigenwesen des Wirtschaftsministeriums
Informationen der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Informationen der Ingenieurkammer
Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise eintragen lassen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Bierstadter Straße 2
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Ingenieurkammer Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 97457-0
+49 611 97457-29
https://www.ingkh.de
info(at)ingkh.de
Montag 09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Hinweis: Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten
Ansprechpartner:-
Frau Topf
0611 97457-29
0611 97457-18 (Sprechzeiten: Mo-Di 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Mi-Do 09:00 Uhr - 13:00 Uhr Fr 09:00 Uhr - 15:00 Uhr)
https://www.ingkh.de
topf(at)ingkh.de