Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung vorlegen
Als Betreiber einer Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln und aufzeichnen.
Über die Auswertung der Messungen müssen Sie jedes Jahr einen Messbericht erstellen oder durch ein akkreditiertes Messinstitut erstellen lassen.
Verfahrensablauf
- Sie werten die kontinuierlichen Messungen eines jeden Kalenderjahres aus.
- Sie erstellen über die Ergebnisse einen Messbericht.
- Sie senden den Messbericht innerhalb der vorgeschriebenen Frist an die zuständige Immissionsschutzbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Umweltabteilung des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien.
Vorraussetzungen
- Sie sind Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen.
- Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vollständiger Messbericht
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
§ 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
§ 29 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
§ 7 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV)
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Weiterführende Informationen
Sie können auf der nachfolgenden Internetseite nach akkreditierten Messinstituten suchen, die für die von Ihnen eingesetzten Messgeräte:
- den ordnungsgemäßen Einbau bescheinigen,
- die Kalibrierung durchführen,
- die Funktionsfähigkeit prüfen.
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 43.2 - Immissionsschutz (Energie, Chemie, Abfall)
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 3309-2449
+49 611 3309-2444
zur Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt - IV / Wi 43.2
Immissionsschutz-Wi(at)rpda.hessen.de
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.