Maßnahmen der Suchthilfe und Gesundheitsförderung

Wenn Sie eine gemeinnützige Einrichtung sind und Leistungen wie Hilfen und Beratung in den u.g. Feldern anbieten, kann auf Antrag geprüft werden, ob eine finanzielle Förderung vom Land Hessen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.

Leistungsbeschreibung

Abwicklung projektbezogener Einzelmaßnahmen im investiven und nichtinvestiven Bereich der Suchthilfe und Gesundheitsfürsorge im Land Hessen.
Gefördert werden im Einzelnen:
•    investive Maßnahmen wie Bau, Sanierung und Ausstattung von Suchthilfeeinrichtungen
•    überregionale Einrichtungen für Suchtfragen
•    Einrichtungen für Menschen mit Essstörungen
•    besondere Arbeits- und Einzelprojekte im Sucht- und Drogenbereich
•    Modellprojekt „Heroingestützte Behandlung“
•    bundes- und europaweite Projekte im Sucht- und Drogenbereich
•    überregionale Einrichtungen für AIDS-Hilfe und -Aufklärung
•    überregionale Einrichtungen für Gesundheitsförderung und -prävention

Grundlage für die Förderung dieses investiven sowie nichtinvestiven Bereiches sind die Investitions- und Maßnahmeförderungsrichtlinien des Landes Hessen (IMFR).

Verfahrensablauf

(formloser) Antrag mit Finanzierungsplan und Projektbeschreibung
Grundsätzlich steht ein Online-Antragsformular zur Verfügung.
Hinweis: Erforderlichenfalls werden weitere Unterlagen und Nach-weise zur Vervollständigung des Antrags angefordert.
Insbesondere nach Abschluss des Projekts ist ein ausführlicher, formloser Sachbericht vorzulegen. Daneben sind sämtliche Kosten nachzuweisen und zu belegen. Hierzu wird ein entsprechendes sog. Verwendungsnachweis-Formular zur Verfügung gestellt. Evtl. zu viel gezahlte Fördergelder werden zurückgefordert und ggf. verzinst.
 

An wen muss ich mich wenden?

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Vorraussetzungen

Es müssen Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Projekt oder die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein. Insbesondere muss auch die Finanzierung gesichert sein. Dabei kann die Förderung i.d.R. max. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Die Förderfähigkeit der Kosten wird geprüft, um die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten festzulegen. Auch fachlich wird der jeweilige Einzelfall geprüft.   

Welche Unterlagen werden benötigt?

(formloser) Antrag mit Finanzierungsplan und Projektbeschreibung
Hinweis: Erforderlichenfalls werden weitere Unterlagen und Nachweise zur Vervollständigung des Antrags angefordert. 
 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung III Öffentlicher Gesundheitsdienst

    Postfach: 120142
    64238 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung III Öffentlicher Gesundheitsdienst

    Heinrich-Hertz-Str. 5
    64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


+49 611 3259-1000
+49 611 32759-1999

Webseite HLfGP
poststelle(at)hlfgp.hessen.de