Löschung eines eingetragenen Ausbildungsverhältnisses im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG

Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach BBiG ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen. Löschungen sind ebenfalls zu beantragen.

Leistungsbeschreibung

Für Ausbildende, deren geplanter Ausbildungsberuf durch das Berufsbildungsgesetz geregelt ist, ist der Antrag auf Eintragung jedes abgeschlossenen Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis verpflichtend. Auch die Löschung und Änderung der Eintragung sind formell mitzuteilen bzw. zu beantragen.

Verfahrensablauf

Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft. Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Gießen

Vorraussetzungen

Sie müssen die Löschung einer Ausbildung im Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes handelt, z. B. die Ausbildung zum/zur „Verwaltungsfachangestellten“ oder „zur/zum „Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dokumente, die die Auflösung bestätigen.

  • Auflösungsvertrag oder
  • Kündigungsschreiben oder
  • Ähnliches

Rechtsgrundlage

  • Aktuelle Tarifvereinbarungen
  • Tangierende Rechte (Bundesurlaubsgesetz, Schutzrechte, Sozialgesetze)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

    Lilienthalstraße 2
    35394 Gießen, Universitätsstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen, Universitätsstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

    Postfach: 10 08 51
    35338 Gießen, Universitätsstadt


+49 641 303-0 (Zentrale)

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zustaendigestelle(at)rpgi.hessen.de