Kindergeld für Landesbedienstete

Leistungsbeschreibung

Die Beschäftigten des Landes (Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Tarifbeschäftigte mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M.), Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie die Mitglieder der Landesregierung erhalten Kindergeld, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

An wen muss ich mich wenden?

Hessische Bezügestelle

-Familienkasse-

Hauptstelle Kassel :

Friedrich-Ebert-Straße 106

34119 Kassel

Nebenstelle Wiesbaden :

Kreuzberger Ring 58

65205 Wiesbaden

Vorraussetzungen

Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist  in § 62 Einkommenssteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 32 EStG festgelegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Kindergeld ist schriftlich mit dem amtlichen Vordruck zu beantragen.

Die Steuer-ID des Kindes ist anzugeben.

Die Geburtsurkunde ist vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Rechtsbehelf

  • Einspruch bei der Familienkasse
  • Klage beim Hessischen Finanzgericht

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