Kinder mit wesentlicher Behinderung, Leistungen für den gleichzeitigen Besuch einer Schule und eines Internates/ einer Wohneinrichtung

Leistungsbeschreibung

Für schulpflichtige Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf, der am Wohnort oder in angemessener Entfernung zum Wohnort nicht angemessen gedeckt werden kann, gewährleistet der Aufenthalt in einem Internat/einer Wohneinrichtung die Möglichkeit, eine auf die behinderungsbedingten Ressourcen ausgerichtete schulische Ausbildung zu erhalten und einen Abschluss zu erlangen.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen,

  • Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
     
  • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen.  Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53- 60 SGB XII



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden

    Frankfurter Str. 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 156-0
+49 611 156-349

nfo(at)lwv-hessen.de

Öffnungszeiten: Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden II

    Frankfurter Str. 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 156-0
+49 611 156-349

nfo(at)lwv-hessen.de

Öffnungszeiten: Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.