Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und sich zum weiteren Vorgehen beraten lassen.

Leistungsbeschreibung

Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt, ist er verpflichtet den Unterhalt durch Geldzahlungen zu leisten. Nicht immer aber tut dieser Elternteil dies. Dafür kann es verschiedene Gründe geben.  Für Betroffene stellt sich die Frage, wie sie hier weiter vorgehen können.

Ein Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt. Das Jugendamt, in Form der Beistandschaft, kann Kinder und deren betroffenen Elternteil beraten und dabei unterstützen den Anspruch geltend zu machen.

Beispielsweise kann die Beistandschaft helfen, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln und evtl. hierzu auch einen Titel erstellen, mit dem man den Unterhalt zwangsvollstrecken lassen kann.

Die einzuleitenden Mittel sind aber immer individuell und können in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.

Verfahrensablauf

Beratung, Unterstützung, Beistandschaft:

  • Die Beistandschaft kann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen Antrag beantragt werden.
  • Eine persönliche Vorsprache ist sinnvoll. Hierzu wird ein Termin vereinbart, der meist 30 bis 60 Minuten dauert.

An wen muss ich mich wenden?

Beurkundungen nur nach vorheriger Terminanfrage.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Jugendamt.

Vorraussetzungen

  • Kinder erhalten Beratung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Beratung/Unterstützung/Beistandschaft

  • Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
  • ggf. Kontoverbindungsdaten
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ferner sind alle Unterlagen hilfreich die evtl. schon bestehen (wie etwa Schreiben eines Anwalts, Unterhaltstitel, etc.)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

entfällt

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, in den allermeisten Fällen

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-1998
06192 201-71998

www.mtk.org
schulen-jugend-kultur(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung


Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr


Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung


Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr


Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr