Freiwilliges soziales Jahr Förderung

Sie haben die Schule beendet und können oder wollen eine Ausbildung oder ein Studium noch nicht beginnen? Dann leisten Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).

Leistungsbeschreibung

Für alle, die sich nicht sofort in das Berufsleben oder Studium stürzen wollen, gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). 
Im Freiwilligendienst leisten Sie praktische Hilfstätigkeiten im persönlichen und direkten Kontakt mit Menschen. Ihre Praxiserfahrungen werden in Weiterqualifizierungen und Seminaren erweitert.
Ein solcher Freiwilligendienst dauert meist 12 Monate und kann auf maximal 18 Monate und in Ausnahmefällen auf 24 Monate  verlängert werden. 
Sie erhalten ein monatliches Taschengeld sowie freie Verpflegung oder Kostenausgleich und gegebenenfalls freie Unterkunft. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden zu 100 Prozent von den Trägern übernommen. Das Kindergeld erhalten Sie weiterhin, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind. 
 

Verfahrensablauf

Bevor Sie ein FSJ beginnen, müssen Sie sich überlegen, in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten. 

  • Bewerben Sie sich rechtzeitig bei einem Träger. Viele FSJ-Träger bieten dafür ein Online-Formular an. Bei einigen Trägern müssen Sie eine schriftliche Bewerbung einreichen.
  • Der Träger wird Sie gegebenenfalls zu einem Bewerbungsgespräch einladen. 
  • Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, unterschreiben Sie einen Vertrag. Darin sind Ihr Einsatzort und der Zeitraum des FSJ festgelegt.
     

Zuständige Stelle

Wenn Sie ein FSJ in Hessen ableisten möchten, finden Sie alle Adressen der in Hessen aktiven Organisationen, die ein FSJ anbieten (sogenannte FSJ-Träger) auf www.fsj-hessen.de in der Rubrik „FSJ-Stelle finden“.

Vorraussetzungen

  • Sie sind zwischen 16 und 26 Jahre alt
  • der FSJ Zeitraum wird vor Ihrem 27. Geburtstag beendet
  • Sie haben die Schulpflicht erfüllt (in Hessen endet die Schulpflicht nach der 9. Klasse)
  • Sie leisten das FSJ mindestens 6 Monate

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für Sie keine Kosten an.  

Rechtsgrundlage

Das FSJ ist im gesetzlich im Jugendfreiwilliegndienstegesetz (JFDG) geregelt. Das JFDG ist ein Bundesgesetz und somit gelten die hier festgeschriebenen Regelungen bundesweit.

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

    Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge


    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


+49 6151 12-5168

Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.