Fahrpersonal, Lenkzeitüberwachung
Leistungsbeschreibung
Die Sicherheit im Straßenverkehr ist, nicht zuletzt wegen des immer größer werdenden Verkehrsaufkommens auf unseren Straßen, ein wichtiges Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen, sind besondere Anforderungen an das Verhalten und das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer zu stellen. So führen die immer weiter steigenden Fahrleistungen gerade auch im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung wie des Güterfern- und -nahverkehrs zu immer stärkeren Belastungen der betreffenden Fahrer an ihrem Arbeitsplatz im Fahrzeug. Um den Gesundheitsschutz dieser Fahrer und damit auch ein Mehr an Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, existieren internationale und nationale Regelungen.
Zu nennen sind hier das Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), mehrere Verordnungen der EU und nationale Regeln über Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Gegenstand dieser Regelungen sind beispielsweise
- die Beschränkung der Lenkzeiten
- die einzuhaltenden Lenkzeitunterbrechungen (Pausen)
- ausreichende Ruhezeiten
- die zur Überprüfung dieser Vorgaben einzuhaltenden technischen (Arbeitszeitnachweise) und organisatorischen (Aufbewahrungsfristen) Anforderungen an Fahrer und deren Arbeitgeber
Die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften oder Ausnahmeregelungen.
An wen muss ich mich wenden?
an das zuständige Regierungspräsidium
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
+49 6151 12-4001
+49 611 3276-48655
Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
arbeitsschutz(at)rpda.hessen.de
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.