Erteilung oder Erweiterung einer Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge mit einem höheren Risiko beantragen ("spezielle" Kategorie)

Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis fliegen lassen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Stellt der Betrieb jedoch ein erhöhtes Risiko für Unbeteiligte dar, müssen Sie vorab eine Betriebsgenehmigung beantragen.

Leistungsbeschreibung

Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten (UAS – Unmanned Aircraft System) wird in 3 Kategorien unterteilt:

  • "offen"
  • "speziell"
  • "zulassungspflichtig"

Die Abstufung der einzelnen Kategorien erfolgt auf Basis des jeweiligen Betriebsrisikos beziehungsweise des maximal möglichen Personenschadens. Wenn Sie ein UAS in der "offenen“ Kategorie betreiben wollen, stellt dies das geringste Betriebsrisiko dar. Sie können Ihre Drohne ohne vorherige Genehmigung fliegen. Voraussetzung ist, dass Sie die erforderlichen Regeln zum Betrieb einhalten, wie zum Beispiel Kompetenznachweise oder Sicherheitsvorgaben.

Betrieb in der Kategorie "speziell"
Können Sie die Bedingungen der Betriebskategorie "offen" nicht einhalten, erfolgt die Zuordnung eines UAS-Betriebs in die genehmigungspflichtigen Kategorien.

Sie müssen also vor der Aufnahme des Flugbetriebs in den Betriebskategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" eine Genehmigung einholen. Genehmigungen für die Kategorie "zulassungspflichtig" fallen in die Zuständigkeit des Luftfahrtbundesamtes.

In welche Kategorie Ihr Betrieb einzuordnen ist, können Sie auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung vorab prüfen. Hat Ihr Fluggerät beispielsweise eine Startmasse von über 25 Kilogramm oder soll Gegenstände abwerfen, dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.

Vor dem Betrieb sollten Sie ein grobes Betriebskonzept erstellen. Folgende Fragen sind relevant:

  • Wo soll Ihr UAS fliegen (Boden und Luftgebiet)?
  • Wie hoch soll es fliegen?
  • Wie soll geflogen werden: In Sichtweite (VLOS – "Visual Line of Sight") oder außerhalb der Sichtweite (BVLOS – "Beyond Visual Line of Sight")?
  • Mit welchem UAS wollen Sie fliegen?
     

Verfahrensablauf

Wenn eine Betriebsgenehmigung notwendig wird, können Sie diese direkt online beantragen. 
Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags, Ihres SORA und Ihres Betriebskonzeptes erhalten Sie die Erlaubnis in Form eines schriftlichen Bescheides. Sollten im Prüfverfahren Fehler und Anpassungsbedarf festgestellt werden, werden Sie über diese informiert und Ihnen wird eine angemessene Frist zu Nachbesserung eingeräumt. Die angepassten Unterlagen reichen Sie anschließend erneut zur Prüfung ein. 

Optional können Sie nach Erstellung des SORA einen Gesprächstermin vereinbaren, um das SORA prüfen zu lassen und weitere Verfahrensschritte zu klären.

An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
 

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
 

Vorraussetzungen

Sie sind mindestens 16 Jahre alt. 
Sie besitzen 

  • ein registriertes unbemanntes Fluggerät und wollen es steigen lassen,
  • eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
  • die Kompetenznachweise,
  • die Unterlagen, die gegebenenfalls notwendig sind,
  • Betriebshandbuch (ConOps),
  • SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment).
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hauptantrag: Antrag auf Betriebsgenehmigung in der "speziellen" Kategorie gemäß Artikel 12 DVO (EU) 2019/947
  • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  • Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher
  • Betriebshandbuch (ConOps)
  • SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment)
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel Genehmigungen:
    • für den Einflug in geografische Gebiete
    • für Flüge in Kontrollzonen
    • zum Abwurf von Gegenständen
       

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

    Wilhelminenstraße 13
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz


    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


+49 6151 12-3100 (Service-Telefon)
+49 611 327648701 (Güterkraftverkehr)
+49 611 327642222 (Luftverkehr)
+49 611 327648702 (Lärmaktionsplanung)
+49 611 327642223 (Schallschutz)

gueterkraftverkehr(at)rpda.hessen.de
uftverkehr(at)rpda.hessen.de
p(at)rpda.hessen.de
schallschutzprogramm(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr

Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr