Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden
Sie möchten erstmals Menschen in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen? Dann müssen Sie die erforderliche Vorabmeldung an die zuständige Behörde übermitteln.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.
An wen muss ich mich wenden?
Regierungspräsidium Darmstadt
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt
Vorraussetzungen
- Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)
Welche Gebühren fallen an?
kostenlos
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
keine
Anträge / Formulare
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main
+49 69 2714-0
+49 611 3276-48655
Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
rbeitsschutz(at)rpda.hessen.de
Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr