Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen (UAS) beantragen
Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind sehr vielfältig. Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.
Leistungsbeschreibung
Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden.
Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.
Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein gesetzlich definierter oder von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken für die entsprechenden Gebiete vermieden werden.
Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben?
Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten einholen.
Verfahrensablauf
Wenn eine Erlaubnis notwendig wird, können Sie diese direkt online beantragen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis in Form eines schriftlichen Bescheides.
An wen muss ich mich wenden?
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Vorraussetzungen
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie besitzen
- ein unbemanntes Fluggerät und wollen es steigen lassen,
- eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
- die Kompetenznachweise,
-
die Unterlagen, die gegebenenfalls notwendig sind. (z. B. Freigabe der Deutschen Flugsicherung, schriftliche Zustimmung Grundstückseigentümer usw.)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- •Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
- Kenntnisnachweis | Kompetenznachweis EU | Fernpiloten-Zeugnis
Gegebenenfalls:
- Lageplan
- Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
-
Auftrag betroffener Behörden, Stellen, Betreiber
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
1. Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
§ 21 Absatz 1 i.V.m. § 21h Absatz 3 und 4 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weiterführende Informationen
Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt
Regierungspräsidium Kassel, Luftverkehr, Luftrecht
Regierungspräsidium Darmstadt, Luftverkehr
Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen (UAS) beantragen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Wilhelminenstraße 13
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
+49 6151 12-3100
(Service-Telefon)
+49 611 327648701
(Güterkraftverkehr)
+49 611 327642222
(Luftverkehr)
+49 611 327648702
(Lärmaktionsplanung)
+49 611 327642223
(Schallschutz)
gueterkraftverkehr(at)rpda.hessen.de
uftverkehr(at)rpda.hessen.de
p(at)rpda.hessen.de
schallschutzprogramm(at)rpda.hessen.de
Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr