Denkmalbuch - Einsicht nehmen

Leistungsbeschreibung

Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de

Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.

Verfahrensablauf

Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

An wen muss ich mich wenden?

  • Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
  • Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

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  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-2222
06192 201-1892

https://www.mtk.org
bauen-umwelt(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
Nach Terminvereinbarung

Dienstag
Nach Terminvereinbarung

Mittwoch
Nach Terminvereinbarung

Donnerstag
Nach Terminvereinbarung

Freitag
Nach Terminvereinbarung

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  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Landesamt für Denkmalpflege Hessen

    Schloss Biebrich
    65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 6906-0
+49 611 6906-140

Denkmalpflege Hessen
Denkmalamt.Hessen(at)Denkmalpflege-Hessen.de