Denkmalauskunft Bodendenkmal
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie berechtigte beauftragte Personen können Auskünfte zu bekannten Bodendenkmälern auf den betreffenden Grundstücken erfragen.
Leistungsbeschreibung
Die Einsicht in das Denkmalverzeichnis ist gemäß § 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz jedermann gestattet.
Die ungefähre Lage und Ordnungsnummer der aktuell bekannten Bodendenkmäler in Hessen (§ 2 Absatz 2 HDSchG) sind für jedermann im öffentlich zugänglichen Geoportal Hessen sichtbar (Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft, INSPIRE). Darüberhinausgehende Auskünfte zu bekannten Bodendenkmälern können Ihnen nur als Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder deren beauftragten Person erteilt werden. Die Berechtigung ist nachzuweisen. Die Anfrage verhält sich ausschließlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege.
Verfahrensablauf
Füllen Sie den jeweiligen Antrag auf Denkmalauskunft möglichst vollständig aus. Nachdem Ihr Online-Antrag im Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingegangen ist, erhalten Sie –gegebenenfalls nach Prüfung Ihrer Berechtigung – eine Denkmalauskunft an Ihre postalische oder E-Mail-Adresse.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Vorraussetzungen
- Berechtigtes Interesse
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Eigentumsnachweis und/oder
- Nachweis der Beauftragung mit Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
§ 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
§ 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
Anträge / Formulare
- Formulare: Online-Antragsformular
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
hessenARCHÄOLOGIE - Schloss Biebrich / Ostflügel
Schloss Biebrich
65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 6906-0
+49 611 6906-140
hessenARCHÄOLOGIE
poststelle.archaeologie.wi(at)lfd-hessen.de