Denkmalauskunft Bau- und Kunstdenkmal
Angefragt werden kann einerseits eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen ist.
Leistungsbeschreibung
Die Einsicht in das Denkmalverzeichnis ist gemäß § 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz jedermann gestattet.
Eine Erstinformation zu vielen Bau- und Kunstdenkmälern in Hessen erhalten Sie über die öffentlich zugängliche Denkmaldatenbank DenkXweb. Das DenkXweb befindet sich noch im Aufbau. Es werden regelmäßig weitere hessische Städte und Landkreise online gestellt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis eingetragen ist, können Sie eine Anfrage stellen. Dazu sollten Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darlegen.
Diese Auskunft bezieht sich auf die Eigenschaft als Bau- und Kunstdenkmal nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Kulturdenkmal) und § 2 Absatz 3 HDSchG (Bestandteil einer Gesamtanlage).
Verfahrensablauf
Füllen Sie den jeweiligen Antrag auf Denkmalauskunft möglichst vollständig aus. Nachdem Ihr Online-Antrag im Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingegangen ist, erhalten Sie –gegebenenfalls nach Prüfung Ihrer Berechtigung – eine Denkmalauskunft an Ihre postalische oder E-Mail-Adresse.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Vorraussetzungen
- berechtigtes Interesse
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
§ 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
§ 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
Anträge / Formulare
- Formulare: Online-Antragsformular
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Bau- und Kunstdenkmalpflege - Schloss Biebrich / Westflügel
Schloss Biebrich
65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 6906-0
+49 611 6906-140
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
poststelle(at)lfd-hessen.de