Arbeitsstätten, Überwachung/Beratung/Gefährdungsbeurteilung
Leistungsbeschreibung
Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält grundlegende Bestimmungen für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten. Hierzu gehören unter anderem Anforderungen an Arbeitsräume, Sozial- und Sanitärräume, Verkehrswege sowie Flucht- und Rettungswege. Auch die Arbeitsumgebungsfaktoren - Beleuchtung, Klima, Lärm usw. - sind Inhalt der ArbStättV.
Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.
Die Dezernate für Arbeitsschutz in den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel überwachen und beraten Unternehmen bei der betrieblichen Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung.
An wen muss ich mich wenden?
an das zuständige Regierungspräsidium
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Arbeitgeber muss eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorweisen.
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden
Kreuzberger Ring 17
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 3309-2545
+49 611 3276-48655
Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
arbeitsschutz(at)rpda.hessen.de
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.