Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit gem. § 57 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Leistungsbeschreibung

Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten sind gewerbliche Tätigkeiten grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot kann die zuständige Steuerberaterkammer jedoch Ausnahmen zulassen, soweit durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung der Berufspflichten nicht zu erwarten ist.

An wen muss ich mich wenden?

An die Steuerberaterkammer deren Mitglied der jeweilige Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte ist.

Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag ist formlos zu stellen mit einer Darstellung:

  • welche konkrete Tätigkeit ausgeübt werden soll,
  • wieso durch diese gewerbliche Betätigung die beruflichen Pflichten als Steuerberater nicht gefährdet sind

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Steuerberaterkammer Hessen

    Postfach: 19 03 31
    60090 Frankfurt am Main


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Steuerberaterkammer Hessen

    Europa-Allee 52
    60327 Frankfurt am Main


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