Veränderungen der persönlichen Lage bei Arbeitslosigkeit melden
Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, müssen Sie diese melden.
Leistungsbeschreibung
Eine Änderung Ihrer persönlichen Lage kann sich auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken. Gegebenenfalls bekommen Sie weniger oder auch mehr Geld. Deshalb müssen Sie jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese Mitteilungen sind wichtig, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen in korrekter Höhe erhalten.
Sie müssen insbesondere melden, wenn Sie:
- für längere Zeit wegfahren,
- umziehen,
- eine Nebenbeschäftigung aufnehmen (auch Ehrenamt),
- eine Arbeit aufnehmen,
- wieder eine Schule besuchen,
- eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen,
- sich selbständig machen,
- in den Mutterschutz oder in Elternzeit gehen,
- eine Altersrente beziehen,
- eine Erwerbsminderungsrente beziehen,
- ein Praktikum, einen Freiwilligendienst oder eine Wehrübung machen,
- Ihren Namen oder Ihren Familienstand geändert haben,
- krank werden oder nach einer Krankheit wieder gesund sind,
- einen Steuerklassenwechsel vornehmen oder
- einen anderen Abmeldungsgrund haben.
In einigen Fällen sollten Sie mit Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen, bevor sich Ihre persönliche Lage ändert.
Beispielsweise wenn Sie eine Nebenbeschäftigung aufnehmen: Das Einkommen aus der Nebenbeschäftigung kann sich auf den Bezug Ihres Arbeitslosengeldes auswirken.
Die Mitteilungspflicht gilt auch bei Änderungen, die sich rückwirkend auf Ihre Leistungen auswirken können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie rückwirkend eine Rente bewilligt bekommen.
Wenn Sie neben dem Arbeitslosengeld ergänzend Bürgergeld erhalten, müssen Sie dem Jobcenter die Veränderung gesondert mitteilen. Bitte berücksichtigen Sie die Hinweise zu dieser Leistung und verwenden Sie bitte das Formular zur Veränderungsmitteilung, wenn Sie Bürgergeld erhalten.
Verfahrensablauf
Sie können die Veränderungsmitteilung online, persönlich, schriftlich oder telefonisch abgeben. Sie bekommen dann per Post einen Bescheid, ob und wie sich die Änderung Ihrer persönlichen Situation auf den Bezug von Arbeitslosengeld auswirkt.
Wenn Sie die Veränderungsmitteilung online einreichen möchten:
- Rufen Sie das Online-Portal "eServices" der Bundesagentur für Arbeit auf, loggen Sie sich ein und füllen Sie das Änderungsformular direkt online aus.
Wenn Sie die Veränderungsmitteilung persönlich vor Ort einreichen möchten:
- Laden Sie das Formular zur Veränderungsmitteilung von der Internetseite der Agentur für Arbeit herunter.
- Füllen Sie das Formular aus und bringen Sie es zum Gesprächstermin mit Ihrer Agentur für Arbeit mit.
- Bringen Sie am besten gleich entsprechende Nachweise mit, wenn welche gefordert sind.
Wenn Sie die Veränderungsmitteilung schriftlich einreichen möchten:
- Laden Sie das Formular zur Veränderungsmitteilung von der Internetseite der Agentur für Arbeit herunter.
- Sie können auch das Formular nutzen, das Sie bereits bei Ihrer Arbeitslosmeldung von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bekommen haben.
- Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es per Post zu Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Wenn Sie die Veränderung telefonisch mitteilen möchten:
- Rufen Sie die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit an und halten Sie Ihre Kundennummer bereit.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpunkt ist die örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit.
Zuständige Stelle
Ansprechpunkt ist die örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit.
Vorraussetzungen
- Sie beziehen Arbeitslosengeld.
- Ihre persönliche Lage ändert sich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Veränderungsmitteilung
- Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit nach, welche weiteren Nachweise Sie einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen alle Änderungen unverzüglich mitteilen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sollte aufgrund der mitgeteilten Veränderung/en ein Sie belastender Bescheid ergehen, besteht die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen. Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja (Veränderungsmitteilung)
Schriftform erforderlich: Nein, Mitteilung ist auch formlos möglich
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose - Merkblatt 1
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Kommunales Jobcenter
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
leitung.kommunalesjobcenter(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
- Asyl - Gewährung von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Antrag)
- Bildung und Teilhabe - Anhang Klassenfahrt
- Bildung und Teilhabe - Allgemeines Antragsformular
- Bildung und Teilhabe - Anhang Lernförderung
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_BB_besonderer Bedarf (nicht einmalig)
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_EKS_Erklärung Einkommen aus selbst.Tätigk._Gewerbebetrieb_Land_Forstwirtschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_EKS_Hinweise für Selbstständige
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_EK_Einkommensverhältnisse Person ab 15 Jahre in BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_HG_Haushaltsgemeinschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_KAS_vorl.Erklärung_Einkommen aus selbst.Tätigkeit_Gewerbebetrieb_Land_Forstwirtschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_KI_Kind unter 15 Jahre in BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_MEB_Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_SV_Sozialversicherung
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UF_Unfallfragebogen
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH1_Trennungsunterhalt_nachehelicher_nachpartnerschaftlicher UH
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH2_UH aus Schwangerschaft bzw. Betreuung nichtehelicher Kinder
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH3_Kinder unter 25 Jahren ggü Elternteil außerhalb BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH4_Antragsteller_Partner_unter 25 Jahren ggü Eltern außerhalb BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_VE_Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_VM_Vermögensverhältnisse Antragsteller und in BG lebende Person
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_WEP_für weitere Person ab 15 Jahre in BG
- Bürgergeld_SGBII_Antrag auf Gewährung von sozialen Leistungen
- Bürgergeld_SGBII_Weitergewährungsantrag (Antrag)
- Mietangebot für Anträge nach dem SGB II und SGB XII
- Mietbescheinigung für Anträge nach SGB II und SGB XII