Reisepass: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Teaser
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Bürgerbüro und Statistik
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
buergerbuero(at)hofheim.de
www.hofheim.de
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr