Einmalige Leistungen für Sonderbedarfe beantragen
Umzug, Schwangerschaft, Geburt: Wenn Ihnen für bestimmte Situationen in Ihrem Leben das Geld fehlt, können Sie einmalige Leistungen beantragen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn:
- Sie ein Kind erwarten und daher neue Ausstattung und Kleidung benötigen.
- Sie erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte benötigen oder nach einer Scheidung oder Trennung neu anschaffen müssen.
- Sie orthopädische Schuhe benötigen oder reparieren lassen müssen.
- Sie therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen müssen.
In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung, wie zum Beispiel Gutscheine, vom Jobcenter beantragen.
Wenden Sie sich an Ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung. Die Höhe der einmaligen Leistungen kann regional unterschiedlich ausfallen.
Verfahrensablauf
Für einmalige Leistungen wenden Sie sich per Telefon, E-Mail oder persönlich vor Ort an Ihr zuständiges Jobcenter. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte und ein Antragsformular, sofern Sie eines benötigen. Alternativ können Sie die Leistungen auch online mit dem digitalen Antrag auf Bürgergeld beantragen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus oder schreiben Sie einen begründeten formlosen Antrag, je nach Vorgabe Ihres zuständigen Jobcenters.
- Schicken Sie den Antrag an das Jobcenter. Darin müssen Sie Ihren Bedarf nachweisen. Fügen Sie die vom Jobcenter angefragten notwendigen Unterlagen bei, die den Bedarf belegen und zur Prüfung benötigt werden.
- Das Jobcenter prüft Ihren Antrag. Dabei können Nachweise von Dritten, wie zum Beispiel Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter, erforderlich sein, um zu prüfen, ob Sie einmalige Leistungen benötigen. Letztlich trifft die Behörde eine Einzelfallentscheidung.
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Anschließend erhalten Sie einen Bescheid vom Jobcenter. Dabei gibt es 3 mögliche Entscheidungen:
- der Antrag wird bewilligt,
- der Antrag wird teilweise bewilligt,
- der Antrag wird abgelehnt.
Das Jobcenter zahlt Ihnen den bewilligten Betrag aus oder sendet Ihnen die Sachleistung, wie zum Beispiel einen Gutschein, zu.
Vorraussetzungen
- Sie sind erwerbsfähig.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise
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gegebenenfalls:
- Nachweis über Vermögen
- Mietvertrag, Mietzahlungsnachweise oder Hausbelastungen
- Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über den Entbindungstermin
- Rezept
- Kostenvoranschläge
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter, welche Unterlagen Sie für Ihren Fall einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Sie haben keine Kosten zu tragen, wenn Sie ein Konto besitzen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie die Anschaffungen tätigen, da einmalige Leistungen nur erbracht werden, wenn der Bedarf noch nicht gedeckt ist.
Rechtsgrundlage
§ 24 Absatz 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Kommunalträger-Zulassungsverordnung - KomtrZV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Eilverfahren vor dem Sozialgericht
- Klage vor dem Sozialgericht
Weiterführende Informationen
Fachliche Weisungen zu § 24 SGB II, allerdings nur zu den orthopädischen Schuhen und therapeutischen Geräten
Informationen zu einmaligen Leistungen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Kommunales Jobcenter
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
leitung.kommunalesjobcenter(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
- Asyl - Gewährung von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Antrag)
- Bildung und Teilhabe - Anhang Klassenfahrt
- Bildung und Teilhabe - Allgemeines Antragsformular
- Bildung und Teilhabe - Anhang Lernförderung
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_BB_besonderer Bedarf (nicht einmalig)
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_EKS_Erklärung Einkommen aus selbst.Tätigk._Gewerbebetrieb_Land_Forstwirtschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_EKS_Hinweise für Selbstständige
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_EK_Einkommensverhältnisse Person ab 15 Jahre in BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_HG_Haushaltsgemeinschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_KAS_vorl.Erklärung_Einkommen aus selbst.Tätigkeit_Gewerbebetrieb_Land_Forstwirtschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_KI_Kind unter 15 Jahre in BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_MEB_Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_SV_Sozialversicherung
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UF_Unfallfragebogen
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH1_Trennungsunterhalt_nachehelicher_nachpartnerschaftlicher UH
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH2_UH aus Schwangerschaft bzw. Betreuung nichtehelicher Kinder
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH3_Kinder unter 25 Jahren ggü Elternteil außerhalb BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH4_Antragsteller_Partner_unter 25 Jahren ggü Eltern außerhalb BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_VE_Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_VM_Vermögensverhältnisse Antragsteller und in BG lebende Person
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_WEP_für weitere Person ab 15 Jahre in BG
- Bürgergeld_SGBII_Antrag auf Gewährung von sozialen Leistungen
- Bürgergeld_SGBII_Weitergewährungsantrag (Antrag)
- Mietangebot für Anträge nach dem SGB II und SGB XII
- Mietbescheinigung für Anträge nach SGB II und SGB XII