Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

Leistungsbeschreibung

Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.

Dies gilt insbesondere für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Zuständige Stelle

Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in und Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

Vorraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Bürgerbüro und Statistik

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-270
06192 26320

www.hofheim.de
buergerbuero(at)hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr